Gegenstand dieses Vertrages sind osteopatische Behandlungen, die auf Wunsch und auf eigenes Risiko des Patienten erbracht werden. Gegenstand ist die Erbringung der Leistung. Ein Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden. Es werden im Rahmen der Osteopathie Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und unter Umständen nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Ein subjektiv gewünschter Erfolg, eine Besserung oder Linderung von Beschwerden kann nicht garantiert werden. Eine Behandlungseinheit beträgt in etwa 60 Minuten. Eine kürzere oder längere Behandlungszeit ist möglich; die Kosten richten sich nicht allein nach der Behandlungsdauer. Die Praxis behält sich vor, Patientenwünsche ohne Begründung abzulehnen.
Die Einbeziehung, Auslegung dieser Geschäftsbedingungen sowie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit der Praxis unterliegen allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch, wenn auf die Schriftform verzichtet wird.
Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit die Erbringung einer osteopathischen Behandlung. Der Behandlungspreis richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), für gesetzlich Versicherte analog dazu. Für eine Behandlung (Dauer in etwa 60min) werden gesetzlich Versicherten € 90,00 berechnet. Bei Privat- und Zusatzversicherten erfolgt die Berechnung der Leistungen ausschließlich nach den Vorgaben der Heilpraktikergebührenordnung, daraus ergeben sich je nach Behandlungsinhalt Kosten in Höhe von € 90,00 – 100,00. Der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der Kostenträger gewährleistet ist. Der Anspruch des Therapeuten ist grundsätzlich unabhängig von der Erstattung durch Dritte.
Beifolgenden Kontraindikationen sollte eine Behandlung nicht/oder nur nach sehr sorgfältiger Abwägung stattfinden; der Patient bestätigt, dass folgende Erkrankungen/Diagnosen bei ihm nicht vorliegen.
Der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Osteopathie, wie alle medizinischen Behandlungen, nicht ohne Risiken ist; der Behandler klärt zusätzlich mündlich über wesentliche Risiken auf:
So kann es bei der Mobilisation oder Manipulation der Halswirbelsäule mit Impuls es zu einer Schädigung der Wirbelarterie (Arteria vertebralis) kommen. Dieses kann die Blutzufuhr zum Gehirn beeinträchtigen. Für die Manipulationstechnik mit Impuls ist eine Nutzen-Risiko-Abwägung sehr wichtig, vor allem bei Menschen, die blutgerinnungshemmende Medikamente nehmen. Ein erhöhtes Risiko besteht bei Bandscheibenschäden und Nervenlähmungen sowie Osteoporose (Knochenschwund) und Knochenbrüchen. Es besteht grundsätzlich ein höheres Risiko bei vorgeschädigten Strukturen. Der Patient wird darauf hingewiesen, dass nach einer Behandlung muskelkaterartige Beschwerden auftreten können. Der Patient wird den Behandler unmittelbar über alles in Kenntnis setzen, was ihn nach der Behandlung beunruhigt.
§ 4 Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss durch den Patienten abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 5 Terminvereinbarung
Die Praxis arbeitet nach einem Bestellsystem. Das bedeutet, dass für jeden Termin speziell für einen Patienten ein Zeitfenster reserviert wird. Das vermeidet Wartezeiten, setzt aber voraus, dass Patienten auch pünktlich erscheinen und Verhinderungen so rechtzeitig mitteilen, dass ein anderer Patient nachrücken kann. Der Patient erkennt mit Vergabe des Termins die nachfolgenden Zahlungs-, und Geschäftsbedingungen an. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Patient einen Termin vereinbart.
Wird ein Termin nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt, wird eine Gebühr in Höhe von 50 € fällig. Absagen sind nur telefonisch unter der Nummer 0177 2745143 möglich.
§ 6 Behandlungsakte
Der Behandler führt über jeden Patienten eine Handakte. Eine Herausgabe dieser Akte an den Patienten im Original ist ausgeschlossen. Möglich sind ausschließlich Kopien gegen Kostenerstattung auf Verlangen des Patienten.
Behandlungen finden grundsätzlich in den Praxisräumen statt. Abweichendes regeln die Parteien im Einvernehmen. Hausbesuche werden im Ausnahmefall bei vorhandenen Kapazitäten angeboten; ein Anspruch auf einen Hausbesuch besteht nicht. Wird der Patient bei einem vereinbarten Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird der volle Behandlungspreis zzgl. eine Anfahrtspauschale in Höhe von 25 € fällig.
§ 8 Kündigung
Basis für eine erfolgreiche Behandlung ist gegenseitiges Vertrauen. Daher kann dieser Behandlungsvertrag jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden - zur Unzeit ist eine Kündigung durch den Behandler jedoch nur zulässig, soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt.
Patient und Behandlung müssen zusammenwirken, um eine erfolgreiche Behandlung sicherzustellen. Daher ist der Patient verpflichtet, bereits vor der Behandlung unaufgefordert auf bekannte, relevante Erkrankungen, insbesondere die unter §3 aufgeführten, sowie auf eine bestehende Schwangerschaft und sonstige Umstände hinzuweisen, die die Behandlung und deren Ergebnis beeinflussen können. Der Patient versichert daher mit seiner Unterschrift, die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Sollten während oder nach der Behandlung Schmerzen/ Beschwerden/ Missempfindungen o.ä. auftreten, wird der Patient diese umgehend dem Behandler mitteilen.
Bestandteil dieses Vertrages ist der Anamnesebogen. Der Patient ist verpflichtet, vor der Behandlung sämtliche Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten; nachträgliche Änderungen des Gesundheitszustandes, neue Diagnosen und Krankenhausaufenthalte etc. sind unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.
§ 11 Haftung
Die Praxis haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Praxis ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Patienten, die mit in die Praxis gebracht wurden.
Die Praxis schützt die personenbezogenen Daten unserer und nutzt diese allein im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir haben das Recht, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklicher Zustimmung. Dafür ist eine schriftliche Einwilligungserklärung notwendig. Das gilt insbesondere für die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt/Behandler. Ihnen steht das Recht zu, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Der wirksame Schutz der zur Verfügung gestellten personenbezogenen und sonstiger sensibler Patientendaten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir beachten den Grundsatz der Datenvermeidung. Es wird - soweit - möglich auf die Erhebung von personenbezogenen Daten verzichtet. Sie haben das Recht, der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen. Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie über die über Sie erhobenen und gespeicherten Daten. Weiterhin besteht das Recht, unrichtige personenbezogene Daten auf Antrag berichtigen, löschen oder sperren zu lassen. Sämtliche Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung und Verbreitung gesichert.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebende Verfahren ist Hamburg. Für diesen Vertrag gilt das deutsche Recht.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als wirksam oder durchführbar sein oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.
Der Patient bestätigt mit seiner Unterschrift, mündlich und schriftlich über den Behandlungsverlauf, mögliche Risiken und Komplikationen unterrichtet worden zu sein. Sämtliche Fragen sind ausreichend beantwortet worden, weitere nicht mehr offen. Es bestand ausreichend Zeit, um sich für oder gegen eine Behandlung zu entscheiden. Der Patient erklärt, die Behandlung in Kenntnis der Risiken zu wünschen.